Die Geschichte der DBK Schwarzenburg
Die Ursprünge der Dorfburgerkorporation gehen bis ins Mittelalter zurück.
Als Institution wurde sie erstmals 1562 schriftlich erwähnt.
Ursprünglich mit den Aufgaben einer Einwohnergemeinde betraut, verlor sie nach und nach ihre politische sowie soziale Bedeutung.
Heute werden viele Aufgaben der ehemaligen Dorfverwaltung von der Einwohnergemeinde übernommen.
Das Schwarzenburgerland, zwischen der Sense, dem Schwarzwasser und der
Stockhornkette gelegen, heisst in ältesten Urkunden 'inter aquas' zwischen den
Wassern. Um das Jahr 1000, unter den letzten Burgunderkönigen, wurde Schwarzenburg
('Suirarcemburc') als Marktflecken gegründet und 1025 erstmals urkundlich erwähnt.
Daran, dass Schwarzenburg im Mittelalter vom Wald umgeben war, erinnern noch
heute die Flurnamen im Dorf: Than, Wyssthan, Stengeli (Stangenholz), Buch. Aus dem burgundischen Krongut erhielt Schwarzenburg den Dorfwald mit den Allmenden, die von der Allgemeinheit (Allmend = 'allen Mannen') gemeinschaftlich genutzt wurden. Die Wälder blieben Krongut und durften wohl genutzt, aber nicht gerodet werden und wurden erst im Laufe der Zeit fester Besitz der Dorfleute von Schwarzenburg. Aus diesen mittelalterlichen Strukturen - die Dorfburger waren die Bewohner von Schwarzenburg - ist die heutige Dorfburgerkorporation entstanden.
Die Dorfburgerkorporation besitzt noch heute den Dorfwald, die vordere Allmend
(Sonnseite Allmendhubel und Dorfmatten), die hintere Allmend (Schattseite
Allmendhubel) und die Pöschenallmend. Die Pöschenallmend schenkte ihnen im 15. Jahrhundert die savoyische Gräfin de Longueville, die 'Gräfin von Langenwil'. Als sich 1423 die Savoyer aus unserer Gegend zurückzogen, verkaufte die Gräfin den Langenwilzehnten dem reichen Venner Lienhart Schmid (Erbauer des Käppelis) von Schwarzenburg. Die Pöschen, damals ein Feuchtgebiet, das ihr niemand abkaufte, schenkte sie den Dorfburgern.
Die Burgergemeinden und -korporationen waren bis zur Erschaffung der Einwohnergemeinden die Träger aller Aufgaben in einer Gemeinde oder eben in einem Dorf. Dazu gehörten u.a. auch das Armenwesen, die Aufteilung des Landes an die
Angehörigen der Korporation (Pflanzblätz-Versteigerung) oder die Anstellung von
Nachtwächter, Mattenhirt, Feldmauser, Brunnenmeister oder Bannwart (Förster). In den alten Protokollen, die uns seit 1823 erhalten sind und im Archiv aufbewahrt werden, kann man dies und noch vieles mehr nachlesen. Die älteren Dokumente, die damals in einer 'Burgertrucke' beim jeweiligen Obmann (Präsidenten) gelagert wurden, sind leider bei einem Brand im Jahre 1884 dem Feuer zum Opfer gefallen.
Jedem Dorfburger stand Losholz (zum Heizen der Häuser) und ein Burgerblätz (zur
landwirtschaftlichen Nutzung) zu. Heutzutage sind Nachfahren von 19 Burgergeschlechtern nutzungsberechtigt und erhalten heute einen Burgernutzen, der sich aus den Zinsen des verpachteten landwirtschaftlich genutzten oder des im Baurecht abgegebenen Landes und einem Ersatzbetrag für das Losholz zusammensetzt.
Die heutigen Aufgaben der Dorfburgerkorporation
Als nicht-profitorientierte Organisation setzt sie sich dafür ein, dass ihr Besitz von Wald, Land und Liegenschaften an nachfolgende Generationen weitergegeben werden kann. Sie fördert den Fortschritt und die Weiterentwicklung der Gesellschaft mit grossem Engagement für soziale und kulturelle Projekte in der Gemeinde.
Auch heutzutage nimmt die DBK weiterhin ihre soziale Verantwortung wahr und unterstützt finanziell oder mit Naturalgaben jedes Jahr zahlreiche kulturelle und sportliche Anlässe oder Projekte für Jung und Alt aus den verschiedensten Bereichen. Wichtig ist einzig und allein, dass diese Projekte einen Bezug zum Dorf Schwarzenburg haben.
Folgende Bereiche werden unterstützt:
- Jugend und Familie (Schulprojekte, Waldspielgruppen, Altersheime)
- Kultur in der Region (Schloss Schwarzenburg, Regionalmuseum Gantrisch, Vereine, Anlässe, Musik, Bibliothek)
- Sport (Sportvereine, Sportanlagen)
Die Geschlechter der DBK
Zur Zeit besteht die DBK aus rund 150 Burgerinnen und Burgern. Das Dorfburgerrecht besitzen alle Nachkommen folgender 19 Geschlechter, die im Burgerrodel eingetragen sind:
Beyeler Mischler
Bigel * Nydegger
Dubach * Pfister *
Gasser Portner
Harnisch Rahmen
Hinni Riesen
Jenni Schneider
Kisslig * Stähli *
Kreuter Zahnd
Kurz
* = zur Zeit keine Burger dieses Geschlechts im Nutzniesserverzeichnis aufgenommen, d.h. keine Dorfburger mit diesem Familiennamen wohnen innerhalb der Burgermarch und sind nutzungsberechtigt.
Nach dem neuen Eherecht sind auch Frauen, die mit einem Nichtburger verheiratet sind und ihr lediges Bürgerrecht (Wahlern, resp. Schwarzenburg) behalten haben, nutzungsberechtig, nicht aber deren Nachkommen.
Wer als Nutzungsberechtigter neu in die DBK aufgenommen werden möchte, muss
nachweisen, dass er einem dieser Burgergeschlechter mit Heimatort Wahlern (heute
Schwarzenburg) entstammt, das 25. Altersjahr erreicht hat, innerhalb der Burgermarch (Gebiet Dorf und Langenwil) wohnt und seit drei Monaten in der Gemeinde seine Schriften hinterlegt hat.